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"Bei unvorhersehbaren Stillständen..."
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"Bei unvorhersehbaren Stillständen, bei welchen sich ein Wagen in der Kuppelstelle befindet, darf ein Anstossen des Wagenkastens an den Gehängeführungen infolge seiner Längspendelung nich zu dessen Beschädigung führen. Bei Schnellbremsungen und der damit verbundenen Längspendelung des Wagens muß dieser auch auf den Kuppengerüsten ausreichende Bewegungsfreiheit vorfinden, damit er keine bleibende Verformung erleidet."